- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Handel an nationalen und internationalen Börsenplätzen
- Persönliche und kompetente Beratung
Wertpapierdepot
Professionell mit Wertpapieren handeln
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in der Geschäftsstelle oder online kaufen oder verkaufen möchten.
Bei unserem VR-BetreuungsDepot legen Sie wert auf eine persönliche Betreuung und haben zusätzlich die Möglichkeit selbständig von Ihrem PC oder Smartphone zu handeln.
Abwicklung aller Wertpapiergeschäfte
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Der jährliche Depotauszug informiert Sie detailliert über Ihre Wertpapiergeschäfte. So behalten Sie immer den Überblick.
Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick
- Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
- Telefonische Order-Annahme von 8:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr unter Telefon-Nr. 07141 248-545 / Fax-Aufträge: 07141 248-613 oder bei Ihrem Berater
- Empfehlungen und Hilfestellung bei der Ordererteilung (z. B. Börsenplatz, Limitierung, ...)
- Zeichnung von Neuemissionen
- Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
- Entwicklung einer individuellen Vermögensstrategie

Jahres Depotpreis
Grundgebühr* | 22,61 € |
Grundgebühr bei Online-Belegen* | 17,85 € |
zzgl. Preis pro Posten* | 7,14 € |
* inkl. Umsatzsteuer
Diese Preisinfo stellt nur einen Auszug über ausgewählte Preise im Wertpapiergeschäft dar.
Unser Tipp:
Wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihre Post rund ums Thema Wertpapiere als „Online-Post“ in Ihr elektronisches Postfach einstellen, geben wir diese Kostenersparnis gerne an Sie weiter.
Der jährliche Grundpreis für Ihr Depot senkt sich dann auf 17,85 € inkl. Umsatzsteuer.
Bitte wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren Berater.
Bei unserem VR-Profibroker-Depot entscheiden Sie selbst und benötigen keine persönliche Betreuung und Beratung.
Jederzeit Wertpapiere handeln
Ein Online-Depot ist für die Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte besonders bequem und praktisch. Denn damit handeln Sie von Ihrem PC oder Smartphone aus mit Wertpapieren, wann und wo immer Sie wollen. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei Ihren Anlage-Entscheidungen.
Vorteile eines Online-Depots auf einen Blick
- Sicherer Zugang durch PIN/TAN-Verfahren mit verschlüsselter Übertragung
- Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
- Überblick über Depotbestand und Stand der Auftragsausführung im Orderbuch
- Grafische Depotanalyse mit variabler Anzeige Ihrer Depotstruktur und Performance-Berechnung
- Interaktive Ordereingabe mit Depotwechselfunktion
- Änderung oder Streichung von erteilten Aufträgen bis zur Ausführung
- Große Produktvielfalt aller Wertpapiere
- Übersicht über das Marktgeschehen an nationalen und internationalen Finanzplätzen
Ihr persönliches Musterdepot
Im Musterdepot können Sie die Performance fiktiver Bestände beobachten und Anlagestrategien testen. So treffen Sie sichere und begründete Entscheidungen.

Jahres Depotpreis
Grundgebühr* | 22,61 € |
Grundgebühr bei Online-Belegen* | 17,85 € |
zzgl. Preis pro Posten* | 7,14 € |
* inkl. Umsatzsteuer
Diese Preisinfo stellt nur einen Auszug über ausgewählte Preise im Wertpapiergeschäft dar.
Unser Tipp:
Wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihre Post rund ums Thema Wertpapiere als „Online-Post“ in Ihr elektronisches Postfach einstellen, geben wir diese Kostenersparnis gerne an Sie weiter.
Der jährliche Grundpreis für Ihr Depot senkt sich dann auf 17,85 € inkl. Umsatzsteuer.
Bitte wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren Berater.
Häufige Fragen
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabe-Aufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Freistellungsauftrag (PDF, 175 KB)
Mehr zur Abgeltungssteuer (PDF, 129 KB)
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre VR-Bank Asperg-Markgröningen eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.