Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Soforthilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die VR-Bank Asperg-Markgröningen eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.

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Videobotschaft von Vorstandsmitglied Frank Kraaz
Kreditprogramme
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Neu:
Die KfW hat den KfW-Schnellkredit 2020 mit einer Haftungsfreistellung von 100% für die durchleitenden Banken auf den Weg gebracht.
Das beantragende Unternehmen muss seit mind. 01.01.2019 am Markt aktiv sein und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Des weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 einen Gewinn erzielt haben (bzw. den entsprechend kürzeren Zeitraum berücksichtigt).
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Homepage und im Merkblatt der KfW.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
Folgende Dokumente sind für uns, von Ihnen vorab ausgefüllt, hilfreich:
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer VR-Bank Asperg-Markgröningen eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer VR-Bank Asperg-Markgröningen eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Folgende Maßnahmen hat die Bundesregierung zusätzlich getroffen.
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Nützliche Links
Förderprogramm: Soforthilfe Corona
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Aktualisierung:
- Das bisherige Landesprogramm „Soforthilfe Corona“ wurde mit sofortiger Wirkung mit dem Soforthilfeprogramm des Bundes zusammengeführt.
- Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sind im Bundesprogramm antragsberechtigt, Betriebe mit zwischen elf und 50 Beschäftigten im Landesprogramm.
- Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern übernehmen auch künftig und nun für beide Programme die Vorprüfung der Anträge.
Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Als Unternehmen wird „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ verstanden. Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
Was wird gefördert?
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig. Zur Erklärung: Am 11. März 2020 wurde die Situation von der WHO zur Pandemie erklärt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zunächst für drei Monate in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige,
- 9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente),
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen(Vollzeitäquivalente),
- 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen(Vollzeitäquivalente).
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen der KMU-Definition der EU erfolgt. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.
- Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind und daher keine Mitgliedsnummer haben, werden Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Kammer stellen können.
- Sollten Sie bereits Kontakt zur L-Bank gehabt haben, halten Sie bitte auch diese Kundennummer bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID (ersatzweise Steuernummer) abgefragt werden. Bitte halten Sie diese bereit.
- Bitte halten Sie außerdem Informationen zu Ihrer Bankverbindung bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird eine De-minimis-Erklärung angefordert werden. Halten Sie daher bitte Informationen über ggf. bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen bereit.
- Bitte halten Sie auch Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder beantragt haben, bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Höhe Ihres Liquiditätsengpasses (auf drei Monate) abgefragt werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens abgefragt werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente s. oben.
- Da nur Dokumente im PDF-Format angenommen werden können, müssen die Dokumente im Datei-Typ PDF gespeichert oder über einen Standard-PDF-Drucker gedruckt werden, um das PDF-Format sicher zu stellen.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.